Am 21.05.2021 geht es endlich wieder los!
Nach mehr als einem halben Jahr ist es nun endlich soweit: Am Freitag, den 21. Mai startet der Europa-Park in die Sommersaison 2021. Ermöglicht wird dieser wichtige Schritt, weil sowohl das Landratsamt des Ortenaukreises als auch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg grünes Licht für das Modellprojekt gaben. Europa-Park Inhaber Roland Mack: „Wir freuen uns sehr über die Genehmigung als Modellprojekt und können es kaum erwarten, nach langer Zeit wieder Besucher empfangen zu dürfen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir gezeigt, dass ein Betrieb des gesamten Resorts mit Hotels, Gastronomie, Wasserwelt Rulantica und YULLBE unter Berücksichtigung umfangreicher Hygieneregeln möglich ist. Mehr als zwei Millionen Besucher waren 2020 im Europa-Park Resort. Wir sind uns der hohen Verantwortung in dieser Situation bewusst, sehen aber die Öffnungsperspektive mit großer Zuversicht.“ Über 1.600 Zuschauer verfolgten am Donnerstag die digitale Pressekonferenz im Live-Stream, bei der die Familie Mack über die Neuheiten der bevorstehenden Saison sowie über das umfangreiche Hygienekonzept informierte. Am Freitag öffnet Deutschlands größter Freizeitpark seine Tore zunächst für rund 3.000 Besucher, an den Pfingsttagen können bis zu 10.000 Gäste die 15 europäischen Themenbereiche erkunden und ihren lange ersehnten Kurzurlaub genießen.
Quelle: Europa-Park
Hinweise für Deinen Besuch im Europa-Park 2021
Hinweise für Besucher
Für eine schnelle und reibungslose Ankunft sowie einen unbeschwerten Tag im Europa-Park, sollten sich die Gäste vorab mit den aktuellen Voraussetzungen für einen Besuch vertraut machen. Neben medizinischen Masken sind hierfür folgende Dokumente notwendig:
1. tagesaktuelles Eintrittsticket (ggf. Bestätigung der Ticketumwandlung)
2. gültiger Lichtbildausweis
3. offizieller Berechtigungsnachweis (eine der drei folgenden Möglichkeiten)
· entweder getestet: ab sechs Jahren offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis, das bei Ankunft nicht älter als 24 Stunden ist
· oder geimpft: offizieller Impfnachweis bzw. Impfpass; der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein
· oder genesen: positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, längstens sechs Monate zurückliegt; andernfalls zusätzlich offizieller Impfnachweis bzw. Impfpass; der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein
Der Zutritt zum Europa-Park ist nur mit medizinischen Masken sowie vollständigen Unterlagen möglich. Die Kontrolle erfolgt vor Ort ab dem Besucherparkplatz. Für die Gäste der Europa-Park Hotels gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen unter europapark.de/hotel-info.
Der Europa-Park empfiehlt dringend, alle genannten Voraussetzungen vor Anreise sicherzustellen. Sollten Besucher keinen Berechtigungsnachweis vorweisen können, steht in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl an Testmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung. Diese sind jedoch beschränkt und können mit langen Wartezeiten verbunden sein. Im Falle eines positiven Corona-Testergebnisses ist die gesamte Gruppe angehalten, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Ticket kann in ein neues tagesdatiertes Ticket der Sommersaison 2021 umgewandelt werden. Bitte wenden sich hierzu an unseren Gästeservice unter +49 7822 77-6688 oder gaesteservice@europapark.de.
Sicherheit hat höchste Priorität
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie unter Beratung des Universitätsklinikums Freiburg wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet. Die Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos umfassen:
· Begrenzung der Besucherzahlen mit Hilfe von tagesbasiertem Online-Ticketing
· Der Zutritt zum Europa-Park ist beschränkt auf Personen, die als vollständig geimpft, genesen oder getestet gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten
· Aktualisiertes Nachverfolgbarkeitsmanagement in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises
· Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Innenräumen, in den Attraktionen sowie im Anstehbereich und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
· Einhaltung von Sicherheitsabständen (z.B. Abstandsmarkierungen in Wartebereichen, Restaurants etc.)
· Umsetzung von erweiterten Hygienestandards- und Prozessen (z.B. zusätzliche Desinfektionsstationen, regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen etc.)
· Information und Aufklärung der Gäste über alle Maßnahmen vor und während des Besuchs
· Einführung neuer digitaler Technologien im Bereich des Warteschlangen-Managements und des Wahrens von Abständen (Social Distancing)
· Regelmäßiges und intensives Lüften aller Innenräume zur Minimierung der Virusverbreitung durch Aerosole
Quelle: Europa-Park